
Elektrobonus-Rechner 2026
Prüfen Sie in wenigen Sekunden Ihren möglichen BAFA-Zuschuss für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge
Was steht Ihnen zu?
Mit dem neuen E-Auto-Förderprogramm 2026 des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt der Bund den Umstieg auf Elektromobilität – die Höhe der Prämie hängt von Antriebsart, Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder ab. Mit unserem Rechner ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Bonus auf einen Klick.
Wichtig: Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen. Gewerbliche Käufer und Flottenkunden sind von der Förderung ausgeschlossen.
Prämienrechner
BAFA E-Auto-Förderung 2026 – schnell prüfen
Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen. Gewerbliche Käufer und Flottenkunden sind von der Förderung ausgeschlossen.
Für Einkommen unter 30.000 € gilt ebenfalls der maximale Einkommensbonus (Stufe bis 45.000 €).
Voraussichtlich möglicher Elektrobonus:
3.000 €
Das Antragsportal ist voraussichtlich ab Mai 2026 online. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2026. Der Antrag kann bis zu 1 Jahr nach Zulassung gestellt werden.
Wichtig: Die Förderung setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten (3 Jahre) voraus. Bei vorzeitigem Verkauf oder Abmeldung des Fahrzeugs kann der Zuschuss zurückgefordert werden.
Der berechnete Elektrobonus entspricht dem voraussichtlich möglichen Bundeszuschuss gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Je nach Fahrzeugtyp, Haushaltseinkommen und Kinderzahl sind Förderbeträge zwischen 1.500 € und bis zu 6.000 € möglich. Auszahlung des Bundeszuschusses nach Qualifizierung gemäß Richtlinien und positivem Bescheid eines von Ihnen gestellten Antrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Kein Rechtsanspruch. Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen; gewerbliche Käufer und Flottenkunden sind ausgeschlossen.
So setzt sich Ihre Prämie zusammen
Basisförderung
Jedes förderfähige Fahrzeug erhält einen festen Grundzuschuss – abhängig von der Antriebsart.
- BEV (Elektro): 3.000 €
- PHEV (Plug-In Hybrid): 1.500 €
Einkommensbonus
Geringere Haushaltseinkommen werden zusätzlich entlastet – gestaffelt nach Einkommensstufen.
- bis 45.000 €: + 2.000 €
- bis 60.000 €: + 1.000 €
- über 60.000 €: kein Aufschlag
Auch Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 € erhalten den maximalen Einkommensbonus.
Kinderzuschlag
Familien mit minderjährigen Kindern erhalten einen zusätzlichen Bonus pro Kind (max. 2 Kinder anrechenbar).
- 1 Kind: + 500 €
- 2 oder mehr Kinder: + 1.000 €
- Erhöht zugleich die Einkommensgrenze
Einkommensgrenzen im Überblick
Die maßgebliche Einkommensgrenze für die Förderberechtigung liegt bei 80.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen und erhöht sich um 5.000 € je minderjährigem Kind (max. 2 Kinder).
| Kinder | Maximales Haushaltseinkommen |
|---|---|
| 0 | 80.000 € |
| 1 | 85.000 € |
| 2 oder mehr | 90.000 € |
Wichtige Förderbedingungen
Nur für Privatpersonen
Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen. Gewerbliche Käufer, Flottenkunden und Unternehmen sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.
Mindesthaltedauer 36 Monate
Das geförderte Fahrzeug muss mindestens 36 Monate (3 Jahre) auf den Antragsteller zugelassen bleiben. Bei vorzeitigem Verkauf oder Abmeldung kann die Förderung vollständig zurückgefordert werden.
PHEV-Voraussetzungen
Plug-In-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender sind nur unter folgenden kumulativen Bedingungen förderfähig:
- Neuzulassung nach dem 01.01.2026
- Förderzeitraum nur bis 30. Juni 2027
- CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km (Typgenehmigungswert) ODER elektrische Reichweite ≥ 80 km
Antragstellung ab Mai 2026
Das Online-Antragsportal ist voraussichtlich ab Mai 2026 verfügbar. Die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2026. Anträge können bis zu 1 Jahr nach Erstzulassung gestellt werden.
Wichtiger Hinweis
Keine Rechtsgrundlage. Die durchgeführte Prüfung zeigt lediglich Annahmen aufgrund Ihrer Eingabe. Eine valide Bestätigung zum Erhalt der Prämie kann ausschließlich durch die verantwortlichen Instanzen erfolgen.
Der hier ermittelte Elektrobonus entspricht dem voraussichtlich möglichen Bundeszuschuss gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Je nach Fahrzeugtyp, Haushaltseinkommen und Kinderzahl sind Förderbeträge zwischen 1.500 € und bis zu 6.000 € möglich. Die Auszahlung erfolgt nach Qualifizierung gemäß den Richtlinien und positivem Bescheid eines von Ihnen gestellten Antrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Förderung gilt ausschließlich für Privatpersonen; gewerbliche Käufer und Flottenkunden sind ausgeschlossen. Förderbedingungen, Höhe und Verfügbarkeit der Mittel können sich kurzfristig ändern.
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